E-Learning: Laptops vom Jobcenter für sozial-schwache Familien

E-Learning: Laptops vom Jobcenter für sozial-schwache Familien

In der Coronakrise mit Lockdowns, Home-Schooling und Home-Office hat sich das Leben für die meisten Menschen mit einem Schlag stark verändert. Schüler zum Beispiel wurden zum Online- Unterricht zu Hause verpflichtet. Unproblematisch ging die Umstellung jedoch nicht über die Bühne. Oft war auch gar kein Unterricht möglich, weil die Voraussetzungen dazu fehlten. Das lag entweder daran, dass Lehrer und Schulen auf das E-Teaching völlig unvorbereitet waren veraltete Computer besaßen oder auch keine Lizenzen für eine einheitliche Software vorhanden waren.

In vielen Familien fehlte auch das Geld für einen neuen Computer. Der Stand der Digitalisierung an den Schulen war damit vergleichbar mit denen in vielen Behörden vergleichbar, die zu einem nicht geringen Teil immer noch analog arbeiteten. Nicht selten war neben dem Postweg sogar das Faxgerät die einzige Möglichkeit, Nachrichten auf schriftlichem Wege zu versenden, da es für die Mitarbeiter nicht einmal einen eigenen E-Mail-Account gab.

Es hat sich herausgestellt, dass es in den meisten Haushalten nur ein Endgerät gab, dass jedoch zur Nutzung für die ganze Familie bestimmt ist und dementsprechend auch nicht immer zur Verfügung steht. Einige sozial-schwache Familien verfügen auch über gar keinen Computer im Haushalt, über ein altes kaum noch taugliches Endgerät. In vielen Haushalten gibt es bis heute auch keinen Drucker, sodass das Ausdrucken von Arbeitsblättern zeitaufwendig ist oder zum Teil wegen geschlossener Läden auch gar nicht möglich war.

Bei all diesen Missständen im hinsichtlich des Standes der Digitalisierung an den Schulen ist es auch kein Wunder, dass Deutschland regelmäßig einen der letzten Plätze im europaweiten Vergleich bei Digitalisierung und E-Learning einnimmt.

Die Politik hat spät reagiert

Es hat lange gedauert, aber die Politik musste auf die Missstände reagieren. Mittlerweile haben viele Kommunen für die Lehrer Programme in Leben gerufen, über die Lehrer und Schüler in sozial-schwache Familien mit Laptops ausgestattet werden sollen. Nach einer neuen Weisung der Bundesagentur für Arbeit müssen die Jobcenter auch Hartz IV-Empfängern einen Laptop bezahlen, falls über die Schule keine Geräte zur Verfügung gestellt werden können. Konkret handelt es sich dabei um einen Zuschuss von einmalig 350 Euro für den Mehrbedarf, der durch die Anschaffung eines Laptops besteht.

Dieser Anspruch kann, und das ist eine gute Nachricht, auch nicht abgewiesen werden. Der Zuschuss, der auch für sogenannte Aufstocker gilt, also bei Familien, in denen das Gehalt nicht zum Leben reicht, muss auch dann bezahlt werden, wenn in einem Haushalt zwar Geräte vorhanden sind, diese jedoch nicht für das E-Learning geeignet sind, etwa weil die Anforderungen der Schule damit nicht erfüllt werden können oder die Eltern diesen für ihr Home-Office benötigen. Auszubildende mit einer Ausbildungsvergütung können auch einen Antrag stellen.

Bereits früher bewilligte Darlehen für einen Laptop können auch nachträglich noch in einen Zuschuss umgewandelt werden. Um einen Antrag bei Jobsteller stellen zu können, muss von der Schule ein Nachweis erbracht werden, dass der Computer für das E-Learning zu Hause benötigt wird und die Schule den Schülern selbst keine Computer zur Verfügung stellt.

Noch haben nicht alle Lehrer und Schüler ein Gerät

Die Ausstattung der Lehrer und Schüler mit Laptops und Tablets für den digitalen Unterricht geht trotz gutem Willen oft nur sehr schleppend voran. Eigentlich war versprochen, dass spätesten zu den Sommerferien jeder Schüler und Lehrer arbeitsbereit sein sollten. Die Gründe hierfür sind vielfältig. In vielen Kommunen hat es monatelang gedauert, bis die entsprechenden Richtlinien geschrieben und verabschiedet waren. Erschwerend kommt die Verpflichtung die Aufträge europaweit auszuschreiben.

Durch die hohe weltweite Nachfrage sind mittlerweile das Angebot knapp und dementsprechend auch die Preise erheblich gestiegen, sodass mitunter auch noch einmal ein Mehrbedarf beantragt wurde, weil die liefernden Unternehmen sich nicht mehr an die ursprünglich in Aussicht gestellten Preise halten wollen.

Arbeitnehmer müssen Mitarbeiter im Home-Office ausstatten

Das E-Learning betrifft auch viele Angestellte, die im Home-Office arbeiten. Viele wollen sich selbst weiterbilden, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und auch in Zukunft hoch zu halten. Die Arbeitgeber die früher noch nicht so viel mit der Digitalisierung am Hut hatten, haben erkannt, welche Chancen sich ihnen auftun, wenn sie ihre Prozesse digitalisieren und dass sie in vielen Bereichen langfristig nur dann eine echte Überlebenschance haben, wenn sie den Wandel im eigenen Unternehmen so schnell wie möglich vollziehen.

Hinzu kommt, dass Mitarbeiter und Unternehmen nicht selten beschlossen haben, einen Teil ihrer Mitarbeiter auch in Zukunft überwiegend im Home-Office zu, da die Erfahrungen im Lockdown insgesamt gut waren und sich so auch kosten für die Miete von Büroräumen sparen lassen. Vom Gesetzgeber wurde deshalb festgelegt, dass die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter im Home-Office mit allen „Werkzeugen“ ausstatten, die sie für die vertragsgemäße Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Arbeitsvertrag benötigen.

Im Klartext heißt das, dass entsprechend Computer, Drucker und im Zweifel auch ausreichende Internetverbindungen sowie Lizenzen für Programme zur Verfügung gestellt werden müssen. Viele Unternehmen haben mit ihren Mitarbeitern auch Vereinbarungen getroffen, dass eine Pauschale für Mehraufwendungen, etwa bei den Strom- und Telefonkosten zusammen mit dem monatlichen Gehalt ausgezahlt werden. Andererseits können Mitarbeiter alle Kosten, die ihnen durch das Home-Office entstehen und die nicht vom Arbeitgeber übernommen werden von der Steuer abgesetzt werden.

e-Learning/e-Teaching